Ein gemeinsames Sorgerecht kann Probleme vermeiden

Wenn man Kinder bekommt, aber nicht verheiratet ist, sollte man sich am besten rechtzeitig Gedanken über das Sorgerecht machen. Ein geteiltes Sorgerecht kann viele Vorteile bieten.

Während bei einer Ehe automatisch beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, ist der Fall bei unverheirateten Paaren anders. Zunächst gilt die Mutter als alleinige Beziehungsberechtige und das gemeinsame Sorgerecht muss beantragt werden. Da jedoch nach der Geburt viele Dinge anstehen, mag das Sorgerecht als weniger wichtig erachtet werden. Vielen Paaren scheint es als eine reine Formalität, da sie ohnehin alle Entscheidungen gemeinsam treffen werden. Doch unter Umständen kann man später große Probleme bekommen, wenn man sich nicht um das Sorgerecht kümmert.

Schon bei Kleinigkeiten wird man sich womöglich bald darüber ärgern, nicht das gemeinsame Sorgerecht zu haben. Für die unwichtigste Unterschrift muss der Partner dabei sein, sei es in der Schule, im Rathaus oder bei jeder Vereinsanmeldung. Auch wird man ohne die Einverständnis des erziehungsberechtigen Partner nicht alleine mit dem Kind verreisen können.

Nicht zu vergessen ist der extremste Fall: Was nach der Geburt des Kindes vermutlich noch völlig undenkbar scheint, passiert leider in der Realität sehr oft: eine unerwartete Trennung. Hier kann es besonders verhängnisvoll sein, wenn man sich nicht um das gemeinsame Sorgerecht gekümmert hat. Man mag sich zwar sicher sein, dass man stets kooperativ und fair miteinander umgehen wird, trotzdem arten Trennungsstreite bekanntlich gerne aus. So kann es passieren, dass der Partner einem das Kind vorenthalten will und ohne Erziehungsrecht fehlen einem jegliche Mittel. Nach der Trennung ist es natürlich besonders schwer, noch eine geteilte Erziehungsberechtigung zu erreichen, da man dafür die Unterschrift des Partners braucht. Die wird dann allerdings gerne verwehrt, falls der Partner das Kind alleine behalten möchte und einen nicht mehr für den geeigneten Umgang hält. Auch vor dem Familiengericht hat man keine guten Chancen, wenn man sich zuvor nicht um das Sorgerecht gekümmert hat, da diese Vorgehensweise gleichgültig und wenig verantwortungsvoll wirken kann. So kann es passieren, dass man plötzlich den Kontakt zu seinem Kind verliert, nur weil man nach der Geburt einen Behördengang für unnötig hielt.